Teilnahmebedingungen für den Mühlenbergtrödel

Der Mühlenbergtrödel ist eine privat organisierte Nachbarschaftsaktion ohne gewerblichen Veranstaltungscharakter.

1. Privater Verkauf

Die Teilnahme ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen. Der Verkauf darf nur auf privatem Grundstück stattfinden. Mieterinnen und Mieter müssen vorab die Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers einholen.

2. Kein gewerblicher Handel

Gewerbliche Händler oder professionelle Verkaufsstände sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angeboten werden dürfen nur private Gebrauchtwaren.

3. Lebensmittel und Getränke

Selbst hergestellte Lebensmittel und Getränke dürfen nur in kleinem Umfang und ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Die geltenden Hygiene-und Lebensmittelvorschriften sind einzuhalten.

4. Verkaufszeiten

Der Verkauf beginnt frühestens um 10:00 Uhr Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn ist nicht gestattet. Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Stände möglichst bis zum Veranstaltungsende geöffnet zu halten.

5. Nutzung öffentlicher Flächen

Verkaufsstände dürfen nur auf privaten Grundstücken aufgebaut werden. Gehwege, Straßen und Zufahrten müssen frei bleiben.

6. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstahl im Zusammenhang mit der Teilnahme, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden im Zusammenhang mit dem eigenen Stand haftet die teilnehmende Person selbst.

7. Gesetzliche Bestimmungen

Der Verkauf von verbotenen oder illegalen Gegenständen (z. B. Waffen, gefälschten Markenartikeln oder jugendgefährdenden Medien) ist untersagt.

8. Rücksicht und Sauberkeit

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarinnen und Nachbarn. Übermäßiger Lärm ist zu vermeiden. Der Verkaufsbereich ist nach Veranstaltungsende sauber zu hinterlassen.